DAs wichtigste in Kürze:
- Erstberatung online
- Beratung vor Ort
- Gesetzl. vorgeschrieben nach SGB IX
- Richtet sich an Mitarbeiter aus der Personalabteilung
"Ich berate Sie der Implementierung eines rechtssicheren und
erfolgreichen Betrieblichen Eingliederungsmanagements"
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bezeichnet eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme und
richtet sich speziell an Beschäftigte, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel des BEM
ist es, die MitarbeiterInnen zu unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen und eine erneute Erkrankung
zu vermeiden. Die Gefahr der Entstehung chronischer Erkrankungen soll abgewendet und die Arbeitsplätze
erhalten werden. Das BEM ist für die Mitarbeiterschaft freiwillig und für Arbeitgeber verpflichtend seit dem
1.5.2004 im §167 SGB IX. Die Betroffenen müssen demnach vom Arbeitsgeber zu einem BEM-Gespräch eingeladen und für die Durchführung motiviert werden.
In meiner Beratung vermittel ich notwendiges Wissen darüber, was bei einer erfolgreichen Einführung zu
beachten ist. Sie lernen die Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz als
Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einzuschätzen. Denn Langzeiterkrankte belasten nicht nur
das Team, sondern auch die Erfolge des Betriebes.